Begräbnisverein hält Jahreshauptversammlung 2023 ab
Vor kurzem fand die Jahreshauptversammlung des Begräbnisvereins Frontenhausen und Umgebung statt. Nach dem Gottesdienst, bei dem den verstorbenen Mitgliedern gedacht wurde, fand die Jahreshauptversammlung im Gasthof zur Post statt. Der erste Vorsitzende Christian Schreiber begrüßte die anwesenden Mitglieder und gab einen Überblick über die Tätigkeiten des Vereins im letzten Jahr. Im Anschluss folgte das Totengedenken. Der Kassier Albert Ransberger erstattete Bericht zur Kasse und die Kassenprüfer, vertreten durch Bernhard Brunner, bescheinigten die ordnungsgemäß geführte Kasse. Dem Kassier und der Vorstandschaft wurde einstimmig Entlastung erteilt. Auf Grund der Vermögenslage wurde eine Erhöhung der Sterbegeldleistungen (unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Rücklagen) in Höhe von rund 10% vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Der zweite Vorstand Christian Kleiner konnte 27 Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft von 50, 55, 60 bzw. 65 Jahre ehren. Den anwesenden Geehrten wurde eine Urkunde überreicht, allen anderen wird die Urkunde nachgereicht. Es folgte ein Vortrag von Bestattungsunternehmer Stefan Beck, der über die verschiedenen Bestattungsformen, wie z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Friedwald, etc., sowie dem Ablauf im Sterbefall informierte. Er stellte sich allen Fragen der Mitglieder rund um den Sterbefall und die Bestattung und konnte diese sehr ausführlich und verständlich beantworten. | Entwicklung der festgesetzten Sterbegelder (entsprechend dem Eintrittsalter) Altersgruppen 1994 1997 1999 2002 2004 2007 2015 DM DM DM € € € €
bis 20.Lj 475 575 740 415 435 457 457 20-24. 445 550 710 400 420 441 441 25-29. 385 500 650 365 383 402 402 30-34. 325 450 590 330 346 363 363 35-39. 300 400 540 300 315 330 330 40-44. 250 350 470 265 278 293 292 45-49. 210 310 420 235 246 258 258 50-54. 195 195 55-59. 160 160 Jahresbeitrag 8,90 8,90 8,90 5,00 5,00 5,00 7,50
(Zahlen ohne Gewähr, es gelten die jeweiligen Angaben der gültigen Satzung bzw, Beitrittserklärung) |